Thursday, January 04, 2007

Deutsche Justiz betätigt sich als als Islam-Speichellecker

*** ﷲ ﻻ ﺍﻻ ﺸﻳﻄﺎﻦ ﻮ ﻤﺤﻤﺪ ﻻ ﺍﻻ ﺮﺴﻮﻞ ﺍﻠﺸﻳﻄﺎﻦ ***

Über die schleichende Islamisierung des deutschen, islampolitisch-„korrekten“ Rechtsstaats berichtet
http://www.politicallyincorrect.de/2006/12/anwendung_des_166_stgb_in_deut.html (1.12.06; meine Ergänzung in Klammern):

Ein Schüler aus Siegburg sammelte - animiert durch die Hysterie um die Mohammedkarikaturen - beleidigende Islam-Cartoons im Internet … und verschickte diese als Mail an 87 Personen und Einrichtungen mit Islam-Bezug, darunter das Türkische Generalkonsulat in Karlsruhe. Dafür wurde er jetzt vom zuständigen Amtsgericht wegen Volksverhetzung und auch gleich noch nach § 166 StGB wegen ""Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Okay, die Cartoons waren wahrscheinlich nicht gerade besonders geschmackvoll. Wenn aber - wie geschehen - beim Karneval der katholische Kardinal Meissner eine Frau auf dem Scheiterhaufen anzündet, die bekennt, abgetrieben zu haben …, ist das auch nicht geschmackvoll.

Verurteilt wurde dafür allerdings niemand, denn der § 166 greift eben nur dann, wenn die "Beschimpfung" oder "Beleidigung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

Und hier punkten natürlich die Moslems, denn Christen lassen sich beleidigen, ohne deshalb den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft und des Richters fällt entsprechend aus und zeugt von lupenreiner Unterwerfung (unter das Bedrohungspotential des Islam):

Der Angeklagte habe gesehen, welche "gewalttätigen Folgen" die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen ausgelöst hätten. …
Man sieht also, der § 166 StGB in seiner jetzigen Form schützt nur die Moslems vor Beleidigungen ihrer Religion, nicht aber zivilisierte Menschen, die gewaltfrei zu protestieren pflegen. …“